Gesetzesänderung

Beiträge zum Thema Gesetzesänderung

Ratgeber
Zum 1. Januar 2012 tritt die gesetzliche Neuregelung „Pfändungsschutz für Kontoguthaben“ endgültig in Kraft. Gladbecker Betroffene, die bis dahin ihr Girokonto nicht in ein „P-Konto“ umgewandelt haben, droht dann Ungemacht, denn ohne Umwandlung ist eine komplette Pfändung des Kontoguthabens möglich.

Ohne "P-Konto" ist die "Knete" weg

Gladbeck. Die Chefetage der Sparkasse Gladbeck schlägt Alarm: Der Start ins Jahr 2012 könnte für viele Gladbecker mit jeder Menge Ärger und ohne einen Cent Bargeld ziemlich daneben gehen: Der weiterhin existierende „Pfändungsschutz“ für Kontoguthaben wird ab dem 1. Januar 2012 nur noch auf dem so genannten „Pfändungsschutz-Konto“, kurz auch als „P-Konto“, gewährt. Durchschnittlich 1200 Kontopfändungen zählt die Sparkasse Gladbeck pro Jahr. Und die Verantwortichen haben auf die Gesetzesreform,...

  • Gladbeck
  • 14.12.11
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