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Beiträge zum Thema gesetz

Ratgeber
Die Stadt Hagen informiert über die Verbote an "stillen Feiertagen". Symbolfoto: lokalkompass.de

Verbotene Arbeiten und Veranstaltungen
"Stille Feiertage"

Hagen. Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Hagen weist darauf hin, dass an den stillen Feiertagen Allerheiligen, 1. November, Volkstrauertag, 13. November, und Totensonntag, 20. November, bestimmte Arbeiten und Veranstaltungen nicht zulässig sind. Die gesetzliche Regelung hierfür ist das Gesetz über die Sonn- und Feiertage NRW (Feiertagsgesetz NRW). Das Ordnungsamt wird dazu verstärkt Kontrollen durchführen. VerboteAm Volkstrauertag sind in der Zeit von 5 bis 13 Uhr...

  • Hagen
  • 31.10.22
Ratgeber
Auch bei Volksfeste gibt es an stillen Feiertagen Einschränkungen. Das Herbstvolksfest in Köln öffnet zum Beispiel am 1. November erst um 18 Uhr.  | Foto: Patrick Jost

Allerheiligen 2019
Alles Verboten? Diese Arbeiten und Veranstaltungen sind an „Stillen Feiertagen“ nicht erlaubt

Der Fachbereich für öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen der Stadt Hagen weist darauf hin, dass an den Stillen Feiertagen Allerheiligen (1. November), Volkstrauertag (17. November) und Totensonntag (24. November) bestimmte Arbeiten und Veranstaltungen nicht zulässig sind. Die gesetzliche Regelung hierfür ist das Gesetz zum Schutz der Feiertage NRW (Sonn- und Feiertagsgesetz NRW). Am Volkstrauertag sind in der Zeit von 5 bis 13 Uhr Märkte, gewerbliche...

  • Hagen
  • 29.10.19
  • 1
  • 1
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