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Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz gilt eine Ausgangssperre zischen 22 und 5 Uhr. Es gelten Ausnahmen für Berufs-, Dienst-, und Mandatsausübung, die Wahrung des Sorgerechts und die Betreuung Unterstützungsbedürftiger. Zwischen 22 und 24 Uhr ist allein ausgeübte körperliche Bewegung draußen erlaubt, jedoch nicht in Sportanlagen, | Foto: MIchael Meier
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Neues Infektionsschutzgesetz bringt ab Samstag die Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr in Dortmund und Kita-Notbetreuung
Morgen noch eingeschränkter Kita-Betrieb

Die Novellierung des heute beschlossenen Infektionsschutzgesetzes hat nationale Tragweite. Für die Umsetzung in Dortmund informierte die Stadt, dass das Gesetz nach der Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt morgen, 23. April, in Kraft tritt. Es enthält jedoch in § 77 Abs. 6 IfSG eine Regelung, wonach die in diesem Gesetz enthaltenen Einschränkungen und Verbote erst am Samstag, 24. April greifen. Das ist vor allem für Eltern wichtig: Denn in den Dortmunder Kindergärten findet auch morgen noch der...

  • Dortmund-City
  • 22.04.21
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