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Ratgeber

Neue Regelung im Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Einige Kabel dürfen nicht mehr in den Restmüll

Seit Kurzem gibt es eine neue Regelung im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG): Sogenannte passive Endgeräte – also solche, die keine eigenständige aktive Funktion haben – gelten nun als Elektro- und Elektronikkleingeräte. Darauf weist der EUV Stadtbetrieb hin. "Zu den passiven Endgeräten zählen beispielsweise fertig konfektionierte Verlängerungskabel, Unterputz-Lichtschalter, Steckdosen, Stromschienen, Schmelzsicherungen, Stecker, Adapter und Antennen. Wichtig ist die Unterscheidung...

  • Castrop-Rauxel
  • 23.05.19
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