Gesetz zum Schutz

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Ratgeber
Von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags gilt eine Ausgangsbeschränkung. Personen müssen sich in dieser Zeit innerhalb einer Wohnung oder Unterkunft befinden. Ausnahmen bestehen u. a. bei medizinischen Notfällen und Wegen zur Arbeit. Sport alleine im Freien ist bis 24 Uhr erlaubt. | Foto: Symbolbild Pixabay

Bundesgesetz
Diese Einschränkungen gelten ab morgen im Kreis Wesel

Das „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wurde gestern, 22. April 2021, verkündet, und tritt am heutigen Freitag, 23. April 2021, in Kraft. Das bundesweite Gesetz regelt u. a. die Vorgaben für Kreise und kreisfreie Städte, deren 7-Tage-Inzidenz festgelegte Schwellenwerte überschreitet. Der gesamte Gesetzestext ist im Bundesgesetzblatt einsehbar. Die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel ist seit geraumer Zeit über den Wert von 100 gestiegen,...

  • Dorsten
  • 23.04.21