Ergiebige Einnahmequelle des Kreises durch Geschwindigkeitsmessungen
Eine der Hauptunfallursache im Straßenverkehr ist auf überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen. Für Geschwindigkeitsmessungen sind die Polizei und die Kreisordnungsbehörden zuständig. Während für die Polizei eine Allzuständigkeit gilt, dürfen die Kreises nur dort eine Geschwindigkeitsmessung durchführen, wo von einer Gefahrenstelle auszugehen ist. Maßnahmen zur Geschwindigkeitsüberwachung dürfen nur der Verkehrssicherheit und der Unfallverhütung, nicht aber finanziellen Zwecken dienen....