Politik
Tempo 30 an Kita abgelehnt / Geänderte Straßenverkehrsordnung
Vor sozialen Einrichtungen, wie dem Katholischen Kindergarten an der Bochumer Straße und der Willy-Brandt-Gesamtschule an der Bahnhofstraße, wird es künftig eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 geben. Das schreibt eine bundesweite Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor, und bei einer Verkehrsschau Ende Oktober wurden die neuen Begrenzungen festgelegt (der Stadtanzeiger berichtete). An der Leveringhauser Straße dagegen wird zwischen Uferstraße und Am Rapensweg kein Tempo 30...