Lebensgefährtin mit Tischbein verprügelt
Vom Ergebnis her war das Verfahren gegen den Angeklagten deutlich. Ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung lautete das Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Angeklagte hatte seine Lebensgefährtin mit einem Stuhlbein geprügelt und dabei schwer verletzt. Der Angeklagte war sich allerdings keiner Schuld bewusst und lebt noch heute an einem anderen Ort als Nachbar der Lebensgefährtin. Er gibt ebenso wie die als Zeugin geladene Frau an, vielleicht wolle man später heiraten. Als beide noch...