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Mieter dürfen viele Dinge zu Hause horten, doch der Gesetzgeber zieht Grenzen.  | Foto: © Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) / TRD Bauen und Wohnen

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Probleme mit dem Hausrat, die Mieter, Eigentümer und Gerichte beschäftigen

(TRD/WID/BNP) In einer Wohnung sammelt sich mit der Zeit so einiges an. Normalerweise ist das Horten von Gegenständen kein Problem. Doch gibt es auch Hausrat, der die Gerichte beschäftigt. Ansammeln kann man so ziemlich alles – von Brennholz, Chemikalien, Lebensmitteln, über Autos und Schrott bis zu riesigen Mengen an Zeitungen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat einige Gerichtsurteile zu diesem Thema zusammengestellt. Menschen, deren Leben durch das Anhäufen von Dingen bestimmt wird...

  • Essen
  • 21.03.22
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