Kartierarbeiten in Dorsten
Bohrungen im Dienste der Wissenschaft
Der Geologische Dienst Nordrhein-Westfalen in Krefeld - ein Landesbetrieb im Geschäftsbrereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW - wird Arbeiten für die geowissenschaftliche Landesaufnahme durchführen. Die mit den Untersuchungen Beauftragten sind auf Grund des § 2 des Lagerstättengesetzes vom 04.12.1934 (RGBl. S. 1223) in der Fassung vom 10. November 2001 (BGBl. S. 2992) auch ohne vorherige Anmeldung berechtigt zum Betreten von Grundstücken, zur...