Genussredchtsinhaber

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Politik

PROKON Insolvenzplan

Die Entscheidung am 1.5.2014, dass die Kündigung des Genusskapitals unabhängig von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens zu einem Zahlungsanspruch der Anleger führt, hat zur Folge, dass der Insolvenzverwalter den Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit annimmt. Den fälligen Forderungen – überwiegend durch gekündigtes Genusskapital – in Höhe von ca. 439 Mio. Euro stehen lediglich ca. 19 Mio. Euro liquide Mittel entgegen. PROKON kann seine Gläubiger dementsprechend nicht befriedigen und ist...

  • Oberhausen
  • 28.05.14
  • 2
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