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Osterfeuer sind genehmigungspflichtig. Die Anträge finden Sie in der im Text erwähnten Internetadresse. | Foto: WA-Archiv

Anmelden bis 24. März
Osterfeuer sind genehmigungspflichtig

Iserlohn. Traditionelle Osterfeuer als Brauchtumsveranstaltungen sind auch in diesem Jahr wieder möglich. Erste Anfragen sind auch bereits beim städtischen Ordnungsamt eingegangen. Noch bis zum 24. März können dort Anträge gestellt werden. Nur zur BrauchtumspflegeOsterfeuer sind genehmigungspflichtig. Eine Genehmigung wird nur erteilt, wenn die Feuer von größeren Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und nachweislich der Brauchtumspflege dienen. Sie dürfen nur von Karsamstag bis...

  • Iserlohn
  • 15.02.23
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