Ratgeber
Erlaubt ist nur Brauchtum
Osterfeuer bis 8. April genehmigen lassen
Ostern steht vor der Tür. Die Stadt Hemer weist deshalb darauf hin, dass Osterfeuer genehmigungspflichtig sind. Eine Genehmigung darf nur dann erteilt werden, wenn es sich um Brauchtumsfeuer handelt. Das heißt: wenn die Feuer von Vereinen oder Organisationen traditionell veranstaltet werden, für jedermann zugänglich sind und so nachweislich der Brauchtumspflege dienen. Osterfeuer dürfen nur in der Zeit von Karfreitag bis Ostermontag angezündet werden. Sie dürfen nicht vor 17 Uhr angesteckt...