gemeinschaftlicher Diebstahl

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Überregionales

Hammer: 2800 Euro Strafe für Kaffee-Diebstahl

2800 Euro Strafe für den Diebstahl von Spitzenkaffee für den Angeklagten und 1500 Euro Strafe für seine Partnerin – davon hätten sich die beiden so manche Tasse Kaffee kaufen können. Vor allem der Angeklagte hat sich mit dem forschen Auftritt vor Gericht keinen Gefallen getan. Im Juni 2015 war der Angeklagte zu seiner Bekannten nach Sprockhövel gefahren. Im Gepäck hatte er einen Seitenschneider. Die Bekannte hatte ihn darum gebeten,w eil sie einige handwerkliche Arbeiten ausführen wollte....

  • Hattingen
  • 28.01.16
  • 1
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