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Die Gemeindeverwaltung Alpen weist darauf hin, dass seit Montag, 25. Januar, nach der geltenden Corona-Schutzverordnung NRW, medizinische Masken, wie OP- oder FFP2-Masken oder vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckungen nach der europäischen Normen KN95/N95 getragen werden müssen. Zum Schutz der Mitarbeiter sowie aller Besucher gilt dies nun auch für das Rathaus Alpen. | Foto: LK-Archiv

Medizinische Masken auch im Rathaus Alpen nun Pflicht
Änderung bei Maskenpflicht in der Gemeinde Alpen

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass seit Montag, 25. Januar, nach der geltenden Corona-Schutzverordnung NRW im Einzelhandel, in Arztpraxen, an deren medizinischen Einrichtungen, Gottesdiensten und im öffentlichen Nahverkehr medizinische Masken, wie OP- oder FFP2-Masken oder vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckungen nach der europäischen Normen KN95/N95 getragen werden müssen. Zum Schutz der Mitarbeiter sowie aller Besucher gilt dies nun auch für das Rathaus Alpen. In diesem Zusammenhang...

  • Alpen
  • 26.01.21
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