Politik
Bochumer Hauptsatzung
Ratsmehrheit will kommunales Petitionsrecht ausheben!
In der letzten Sitzung des Rates vor der Sommerpause am 15.06.2023 stand die Änderung der Bochumer Hauptsatzung bezüglich der Regelung des in § 24 Gemeindeordnung NRW garantierten kommunalen Petitionsrechts auf der Tagesordnung. Die Änderung wurde erforderlich, nachdem das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Ende April 2023 die bisherige Regelung hierzu in einem auf Antrag eines Mitglieds des Netzwerks für bürgernahe Stadtentwicklung eingeleiteten Gerichtsverfahren teilweise für unwirksam erklärt...