„Zwei Grundschulen für Schermbeck“
Bürgerbegehren für unzulässig erklärt
Der Schermbecker Gemeinderat hat das Bürgerbegehren für den Erhalt zweier Grundschulstandorte in seiner gestrigen Sitzung (Donnerstag, 30. Januar) für unzulässig erklärt. Die Initiative „Zwei Grundschulen für Schermbeck“ kündigte daraufhin an, einen zweiten Versuch für ein Bürgerbegehren starten zu wollen. Unzulässigkeitsgründe sollen dieses Mal mit Beratung durch die Verwaltung ausgeräumt werden. Der Fachverband Mehr Demokratie sieht die Chance, dass Schermbeck zu einem Musterbeispiel für gute...