Geltendes Recht

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Politik
Nach Ansicht der Bezirksregierung Münster gibt es an der aktuell praktizierten Abschiebepraxis der Stadt Gladbeck nichts zu beanstanden. | Foto: Pixabay

Abschiebepraxis der Stadt Gladbeck ist nicht rechtswidrig
Rückendeckung aus Münster

Auf Bitten von Bürgermeister Ulrich Roland hat die Bezirksregierung Münster die Praxis der Stadt Gladbeck bei der Duldung beziehungsweise Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern unter die Lupe genommen. Und das Ergebnis sorgt im Rathaus am Willy-Brandt-Platz für Erleichterung: Nach Ansicht der Bezirksregierung gibt es „keine Veranlassung zu der Annahme einer schuldhaften rechtswidrigen Mittelverwendung infolge nachlässiger Abschiebungspraxis“. 2,78 Millionen Euro Mehrkosten? Grund für die...

  • Gladbeck
  • 28.06.19
  • 5
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