Mindestabstand kann nicht eingehalten werden
Alles klar? Oder vielleicht doch nicht?
Ein Kommentar Die geänderte Straßenverkehrsordnung ist eindeutig: Will ein Autofahrer einen Fahrradfahrer überholen muss er einen Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen Auto und Fahrrad halten. Eine Vorgabe, die sich in Gladbeck nicht überall einhalten lässt. Das beste Beispiel hierfür ist die "Asienbrücke" (Buersche Straße), die den Osten der Stadt und Gladbeck-Mitte verbindet: Der rechte Fahrstreifen in beide Richtungen ist zum Pkw-Parkstreifen geworden, links daneben befinden sich der Radweg...