Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Verbot von Fackeln bei NPD-Kundgebung am 9.November in Essen bestätigt
Die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigte durch Beschluss vom heutigen Tage eine Auflage des Polizeipräsidiums Essen, mit der untersagt wurde, am 9. November auf einer NPD-Kundgebung in Essen Fackeln zu verwenden. Die Kammer schloss sich in der Begründung der Entscheidung der Auffassung des Polizeipräsidiums an, es sei zu befürchten, dass der Sinngehalt und die gewichtige Symbolkraft des 9. November als Gedenktag an die Reichspogromnacht am 9. November 1938 gefährdet...