Ratgeber
Hier sind die Anlieger in der Pflicht
Winterdienst auf Gehwegen
Während Gelsendienste bei Schnee und Glätte den Winterdienst auf den Fahrbahnen vieler Straßen und an anderen verkehrswichtigen Stellen im Stadtgebiet übernimmt, sind für das Räumen und Streuen der Gehwege die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke verantwortlich. Die so genannte Anliegerverpflichtung kann durch den Mietvertrag oder die Hausordnung auf die Mieter übertragen sein. Eine Winterdienstpflicht gilt für alle Gehwege, die an das eigene Grundstück grenzen, also auch für Gehwege an...