Bergmannsheil Buer
Lockerung beim Besuchsverbot ab 25. Mai 2020 im Bergmannsheil Buer
Die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW macht Besuche von Patienten im Krankenhaus unter Auflagen möglich. Es gelten strenge Zugangsregelungen. Nach wie vor hat der Schutz der Patienten und Klinikmitarbeiter vor einer Infektion mit dem Coronavirus höchste Priorität. Besucheranzahl und Besuchszeiten Jeder Patient kann bei seiner Aufnahme für die Dauer des Klinikaufenthalts zwei Besucher namentlich benennen, die ihn an festgelegten Besuchstagen aufsuchen. Patienten, die bereits...