die neue Pfändungsfreigrenze
Die Verachtung der Armut im Iserlohner Rathaus
Die neuen Pfändungsfreigrenzen hat das Bundesministerium der Justiz bekannt gegeben. "Die Pfändungsfreigrenzen sollen sicherstellen, dass der Schuldner auch bei einer Pfändung seines Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen und seine gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen kann. Bei einem Arbeitseinkommen, das den Grundfreibetrag übersteigt, soll dem Schuldner zudem ein gewisser Teil seines Mehrverdienstes verbleiben. Der pfändungsfreie Betrag erhöht sich, wenn der Schuldner...