Die Grundsteuer B gehört wieder gesenkt!
Bürgerantrag Grundsteuer B nach § 24 GO NRW Der Rat der Stadt Ennepetal möge den alten Hebesatz der Grundsteuer B wieder auf 485 % zurückführen. Der jetzige Grundsteuerhebesatz B beträgt = 712 %. Das entspricht einer Steigerung um fast 50%. Begründung: Den Ennepetaler Bürgerinnen und Bürgern wurde seitens der Politik und Stadtverwaltung vorgegaukelt die Stadt sei quasi Pleite. Die Politik hat lediglich auf den Gewinn für die Stadt geachtet und nicht aber auf die Mehrbelastung für den Bürger. Es...