Notfallsanitäter müssen rechtlich abgesichert werden
Düsseldorf, 4. Oktober 2018 Seit dem 1. Januar 2014 gilt bundesweit das Notfallsanitätergesetz. Es geht u.a. um das Durchführen medizinischer Maßnahmen zur Erstversorgung von PatientInnen, also auch um eindringende Maßnahmen, wenn so die Verschlechterung der Situation der PatientInnen bis zum Eintreffen des Notarztes verhindert werden kann. Das Rettungsgesetz NRW räumt NotfallsanitäterInnen jedoch keinen eigenständigen Handlungsspielraum ein. Somit müssen sich diese immer auf den sogenannten...