Überregionales
Freigabe des Geh- und Radweges
Die Stadt Balve gibt bekannt, das die Freigabe des Geh- und Radweges entlang der B229, Bauabschnitt 3a, beginnend "Am Hohlen Stein, Haus Nr. 13", bis zum vorhandenen Geh- und Radweg an der Balver Höhle, mit der Ausweisung der Beschilderung abgeschlossen ist. Die Kosten für die Baumaßnahme wurden vom Landesvertrieb Straßen NRW übernommen.