Gehörlosigkeit

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Gehörlosengeld - aber nicht für jeden Betroffenen!

Die WAZ Gladbeck berichtete am 19.09.2018 über finanzielle Hilfen des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) über 6,4 Mio. Euro für Gehörlose und Blinde, siehe beigefügter Artikel. Leider wurde aber nicht informiert, dass laut LWL nicht jeder betroffene (stark hörgeschädigte oder taube) Mensch Anspruch auf eine monatliche Hilfe hat. "Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit erhalten auf Antrag zum Ausgleich der durch...

  • Gladbeck
  • 28.11.18
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