Gehölzschnitt

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Lebensräume für Tiere erhalten, Gehölze dürfen nur noch bis zum 1. März geschnitten werden

Wer seinen Garten noch gründlich für den nahenden Frühling vorbereiten will, muss sich sputen: Nur noch bis zum 1. März dürfen Hecken, Gebüsche und andere Gehölze geschnitten oder „auf den Stock“ gesetzt werden. Und das aus gutem Grund, denn mit dem Frühling kommen die ersten nistenden Vögel, Kleinsäuger und Insekten – und die benötigen Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsräume. Damit die Tiere diese finden, ist es dann bis zum 30. September verboten, Gehölze zu schneiden. Vom Verbot gibt es nur...

  • Marl
  • 11.02.23
Natur + Garten

Gehölze dürfen in Marl nur noch bis zum 1. März geschnitten werden

Mildere Temperaturen und erstes Vogelgezwitscher – der Frühling ist auf dem Weg zu uns. Mit ihm kommen auch die ersten nistenden Vögel, Kleinsäuger und Insekten. Deshalb ist es vom 1. März bis zum 30. September verboten, Hecken, Sträucher und andere Gehölze abzuschneiden oder "auf den Stock" zu setzen. So sollen die notwendigen Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsräume für die Tierwelt erhalt werden. Vom Verbot gibt es nur wenige Ausnahmen: Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des...

  • Marl
  • 26.02.20
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