Politik
Änderung Infektionsschutzgesetz
Empfehlungen zu Klagen gegen eine Ausgangssperre
Dass aufgrund der akut steigenden Corona-Erkrankungszahlen ein verschärfter Lockdown notwendig ist, steht außer Frage. Eine bundesweite Ausgangssperre in der Zeit von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr morgens ist jedoch unverhältnismäßig, da sich zu dieser Tageszeit ohnehin nur wenige Menschen unter freiem Himmel aufhalten. Das Argument der Regierung, private Besuche bzw. Kontakte zur Nachtzeit drastisch einzuschränken, greift nicht. Erstens finden Besuche selten nach 21.00 Uhr statt, zweitens gibt es...