Ratgeber
Beobachtungsgebiet und Sperrbezirk eingerichtet
Geflügel muss im Stall bleiben
Die Geflügelpest ist im Märkischen Kreis angekommen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat für den gesamten Regierungsbezirk Arnsberg die Aufstallung von Geflügel per Erlass angeordnet. Die Stallpflicht gilt im gesamten Kreisgebiet. Ein Betrieb in Menden hatte 100 Legehennen aus der Region Paderborn erhalten. In dem Betrieb dort wurde wenige Tage danach die Geflügelpest nachgewiesen und ist inzwischen vom Friedrich-Löffler-Institut bestätigt. Bei der amtstierärztlichen Untersuchung am gleichen Tag...