Kreis Kleve hebt die Stallpflicht für Geflügel auf
Freilandhaltung im Kreisgebiet wieder möglich Der Kreis Kleve ermöglicht wieder kreisweit die Freilandhaltung von Geflügel. Das Risiko der Einschleppung des Geflügelpest-Virus durch direkten oder indirekten Kontakt mit Wildvögeln in Hausflügelbeständen wurde neu bewertet und die Stallpflicht mit der Allgemeinverfügung zum 11. März 2023 aufgehoben. Seit Mitte Dezember waren die gewerblichen und privaten Bestände an Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögel, Wachteln,...