Ratgeber
Wildes Plakatieren - seit 2005 in Arnsberg behördlich verboten
Allerdings kündigte Bürgermeister Vogel mit dem Beschluss des Verbots auch an, bei der Ahndung von Verstössen das Opportunitätsprinzip ausüben zu wollen. Das bedeutet, die Behörde kann, sie muss aber nicht einschreiten. Bei den aktuell im Stadtbild zu sehenden Plakaten ist das Einschreiten der Ordnungsbehörde wohl eher nicht zu erwarten. Schließlich erfolgte das Plakatieren im Auftrag des städtischen Weiterbildungskollegs. Bleibt zu hoffen, dass Gruppen und Vereine auf die gleiche Nachsicht...