Politik
OVG NRW erklärt die Windvorrangzonen für unwirksam
Haltern. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat heute auf den Normenkontrollantrag dreier Personen-, bzw. Personengesellschaften den „sachlichen Teilflächennutzungsplan der Stadt Haltern am See zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ für unwirksam erklärt. Die Antragsteller hatten im Jahre 2011 Anträge zur Errichtung von Windenergieanlagen gestellt, und zwar für zwei in Lippramsdorf und eine in Hullern. Ein anderer Antrag sieht die Errichtung von vier weiteren...