Ratgeber
Die Hälfte der ALG Bezieher verzichtet auf die Befreiung von GEZ Gebühren
Hartz-IV-Bezieher sind grundsätzlich von der Zahlung von Rundfunkgebühren befreit. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit nehmen aber nur etwa die Hälfte der Anspruchsberechtigten die monatliche Befreiung in Höhe von 17,98 Euro in Anspruch. Daraus resultieren Mehreinnahmen für die Rundfunkanstalten in Höhe 400 Millionen Euro. Darauf machte die Süddeutsche Zeitung am 09.07.2011 aufmerksam. Die SZ schreibt: „Nach der Statistik der Nürnberger Bundesagentur gibt es 3,5 Millionen...