LK-Gemeinschaft
DER ALTE SOLL DER NEUE SEIN
IG BAU fordert für Gebäudereiniger*innen eine Anhebung des Branchenmindestlohns ab Oktober um mindestens 1,73 Euro – derzeitiger Abstand zum gesetzlichen soll gewahrt werden.
Frankfurt. Der derzeitige Abstand des Branchenmindestlohnes im Gebäudereiniger*innen-Handwerk soll auch nach der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes auf 12 Euro vom 01. Oktober 2022 an gelten. Diese Forderung hat die zuständige Bundestarifkommission der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) am Donnerstag, 05. Mai, 2022 in Frankfurt am Main aufgestellt. Derzeit liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,82 Euro und der Branchenmindestlohn bei 11,55 Euro. Der Abstand beträgt also...