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Gebäudeeigentümer müssen ihre Photovoltaikanlage oder Mini-Blockheizkraftwerke anmelden. | Foto: Zukunft Altbau

Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke
Anmeldefrist endet am 31. Januar

Wer als Gebäudeeigentümer eine Photovoltaikanlage oder ein Mini-Blockheizkraftwerk betreibt, muss diese in das zentrale Marktstammdatenregister eintragen. Für ältere Anlagen läuft nun die Übergangsfrist dafür ab: Anlagen, die vor dem 1. Februar 2019 in Betrieb gegangen sind, müssen bis zum 31. Januar in das Register eingetragen sein. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Ohne diese Anmeldung riskieren die Anlageneigentümer...

  • Langenfeld (Rheinland)
  • 04.01.21
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