Politik
Mündliche Verhandlung zur Sterbehilfe in Karlsruhe
"Eine Sternstunde des Bundesverfassungsgerichts"
Wenn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts dem Verlauf der zweitägigen mündlichen Verhandlung in Karlsruhe auch nur annähernd entspricht, wird der sogenannte "Sterbehilfeverhinderungsparagraph" 217 StGB, der professionelle ("geschäftsmäßige") Freitodbegleitungen verbietet, gekippt werden. Darin sind sich die meisten Beobachter des Verfahrens einig. Michael Schmidt-Salomon, der für die Giordano-Bruno-Stiftung als "Sachverständiger Dritter" zur Verhandlung geladen war, sprach am Mittwochabend...