Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 bleibt können die Außenbereiche am Pfingstmontag öffnen
Hoffnung für die Gastronomie
Nach der Coronaschutzverordnung des Landes NRW dürfen Gastronomiebetriebe am übernächsten Tag nach Unterschreitung des Sieben-Tage-Inzidenz von 100 an fünf aufeinander folgenden Werktagen (Sonn- und Feiertage unterbrechen die Zählung nicht) die Außenbereiche wieder öffnen. Sollte sich der positive Trend fortsetzen und die Inzidenz also auch in den nächsten Tagen die Zahl 100 nicht überschreiten, könnten Außenbereiche und Biergärten voraussichtlich am Pfingstmontag, 24. Mai, unter Einhaltung der...