Gartenbesitzer in der Pflicht
Balve. Die Stadt Balve mahnt ihre Bürger an, Hecken, Sträucher und Bäume entlang von Straßen auszulichten beziehungsweise zurück zu schneiden. Teilweise sei der Bewuchs an öffentlichen Gehwegen und Straßen so üppig, dass Fußgänger gezwungen seien, vom Gehweg auf die Fahrbahn auszuweichen. Die vorgeschriebene lichte Höhe über einen Geh- oder Radweg beträgt 2,50 m, über einer Fahrbahn 4,50 m. Durch den Bewuchs würde teilweise auch die Sicht auf Verkehrszeichen erheblich behindert. Das kann zur...