Gültigkeit

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Erst wenn der Gesetzestext zur neu beschlossenen Notbremse vorliegt, wird die Stadt eine neue Verfügung erlassen. | Foto: Volker Flecht

Stadt wartet noch Gesetzestext ab
Notbremse greift in den nächsten Tagen

Die bundesweite Notbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie, die vom Bundestag am Mittwoch  beschlossen und vom Bundesrat am Donnerstag bestätigt wurde, sieht im Wesentlichen folgende Regelungen vor: Ab einer Inzidenz über 100: Im öffentlichen und privaten Raum dürfen sich die Angehörigen eines Haushalts noch mit maximal einer anderen Person aus einem anderem Haushalt treffen (ausgenommen Kinder bis 14 Jahre).Es gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr, bis 24 Uhr sind allein Spazieren gehen...

  • Mülheim an der Ruhr
  • 22.04.21
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