Gültigkeit

Beiträge zum Thema Gültigkeit

Ratgeber
Soweit nach den Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes und der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW für die Nutzung oder Zulassung eines Angebotes das Vorliegen eines negativen Corona-Tests erforderlich ist, muss es sich um ein in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenes Testverfahren handeln. | Foto: LK-Archiv

Krisenstab des Kreises Wesel informiert: Negatives Corona-Schnelltestergebnis für 48 Stunden gültig
Um Lockerungen in Anspruch nehmen zu dürfen

Soweit nach den Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes und der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW für die Nutzung oder Zulassung eines Angebotes das Vorliegen eines negativen Corona-Tests erforderlich ist, muss es sich um ein in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenes Testverfahren handeln. Das negative Ergebnis muss von einer der in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenen Teststellen schriftlich oder digital bestätigt werden. Eine aktuelle Liste...

  • Dinslaken
  • 19.05.21
  • 1
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.