Gültigkeit

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Ratgeber
Zwar besteht keine Verpflichtung den alten Führerschein in den EU-Kartenführerschein zu tauschen, die Fahrerlaubnisbehörde sieht aber Vorteile. | Foto: RainerSturm / pixelio.de

Alte „Fleppe“ noch in diesem Jahr umtauschen

Am 19. Januar 2013 tritt ein neues Führerscheinrecht in Kraft. „Führerscheine, die ab diesem Stichtag ausgestellt werden, sind dann längstens 15 Jahre gültig. Alle Führerscheine, die vorher ausgestellt wurden, bleiben hingegen bis 2033 gültig“, erklärt die Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt des Kreises Recklinghausen. „Daher der Tipp: Den Schein noch in diesem Jahr umtauschen.“ Es besteht zwar keine gesetzliche Verpflichtung, den alten Führerschein (egal ob grau oder rosa) in den...

  • Gladbeck
  • 26.09.12
  • 6
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