Politik
Management- und Rechtsfragen zur Fusion der Deichverbände Poll und Orsoy zum 1. Jan. 2017
Wenn man glaubt, dass Deichverbände den Interessen und Nutzen seiner Mitglieder als „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ eigenverantwortlich folgen, der irrt. Weil vielerlei Hürden in gesellschaftspolitischer und finanzieller Hinsicht bestehen die den Sicherheitsbelangen nicht dienlich sind. Von der Öffentlichkeit wird das hingenommen. Wenn selbst die zuständige Bezirksregierung, in der jetzt vorliegenden genehmigten Satzung, die öffentlichen Belange von Transparenz, öffentlicher Kontrolle...