Essen erlaubt Fußpflege
NRW-Minister Laumann schafft Rechtssicherheit für Fußpflege
UPDATEDas NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilte am 29. April u.a. mit: Das Ministerium hat darüber hinaus Hygiene- und Schutzstandards für die Fußpflege – sogenannte podologische Dienstleistungen – erlassen. Zwar war die medizinische erforderliche Fußpflege zu keinem Zeitpunkt untersagt, die Regelungen schaffen allerdings Rechtssicherheit für das gesamte Leistungsspektrum der Fußpflege. Die Standards werden nun in die CoronaSchVO eingearbeitet und zeitnah auf der Webseite...