Entlastung für Buchstellen
Verlängerung der Steuerfristerklärung in Land- und Forstwirtschaft
Die Bundesregierung nimmt in ihre Gesetzesinitiative zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist auch eine Regelung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf. Die Steuererklärungsfrist für beratene land- und forstwirtschaftliche Betriebe wird bis zum Ende des Jahres 2021 verlängert. Damit werden die landwirtschaftlichen Buchstellen entlastet und sichergestellt, dass eine fristgerechte Abgabe der Steuererklärung nicht zu Lasten der Unterstützungs- und Beratungsleistungen zur Bewältigung...