Interessantes aus dem Bereich Miete: Fristlose Kündigung auch bei älteren Mietrückständen
Die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs muss nicht innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. Es gibt keine gesetzliche Zeitspanne zwischen Entstehen des Kündigungsgrundes und Ausspruch der fristlosen Kündigung. Ein Vermieter kann auch noch nach mehreren Monaten, nachdem er von den Mietrückständen, fristlos kündigen. Das hat der Bundesgerichthof (BGH) entschieden. Ein Vermieter hatte eine Wohnung vermietet. Die Mieterin blieb die Mieten für drei Monate schuldig. Nach...