Ratgeber
Interessantes aus dem Bereich Miete: Fristlose Kündigung bei gefälschter Vorvermieterbescheinigung möglich
Der BGH hat die fristlose Kündigung eines Mieters bestätigt, dieser hatte seinen neuen Vermieter eine gefälschte Bescheinigung seines früheren Vermieters vorgelegt. Die Vorlage einer gefälschten Vorvermieterbescheinigung, beim künftigen Vermieter, rechtfertigt eine fristlose Kündigung (BGH VIII ZR 107/13). Entdeckt der neue Vermieter die Fälschung, muss er die fristlose Kündigung sofort aussprechen. Der Mieter hatte auf Verlangen des neuen Vermieters eine Vorvermieterbescheinigung vorgelegt....