Überregionales
Anmeldungen zu den Grundschulen beginnen in Kürze
Die Schulverwaltung bittet alle Erziehungsberechtigten, ihre zum 1. August 2017 schulpflichtig werdenden Kinder bei der Leitung einer Grundschule (Gemeinschaftsschule oder Bekenntnisschule) anzumelden. Bei der Anmeldung sind das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde sowie der Anmeldebogen der anzumeldenden Kinder vorzulegen. Bei dieser Gelegenheit müssen auch die Schulneulinge vorgestellt werden. Schulpflichtig werden am 1. August 2017 alle Kinder, die bis einschließlich 30. September 2017...