LK-Gemeinschaft
19.01.24 läuft die Frist für Jahrgänge bis 1970 ab
Nächste Frist für verpflichtenden Führerscheinumtausch naht
Grundsätzlich müssen bis zum 19. Januar 2033 nach Vorgaben der Europäischen Union alle Motorrad- und Autoführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, umgetauscht werden. Dies betrifft auch etwa 10 Millionen Dokumente in Nordrhein-Westfalen, die schrittweise ihre Gültigkeit verlieren. Die ersten Jahrgänge der Babyboomer-Generation haben den neuen Führerschein im Scheckkartenformat mittlerweile schon in der Tasche. Am 19. Januar 2024 läuft die Frist für die Jahrgänge bis...