Politik
Umgang mit Verstorbenen
Die Vorkommnisse auf dem Styrumer Friedhof sind beispielhaft für den pietätlosen Umgang der Friedhofsverwaltung mit den Verstorbenen. Nach Art. 1 Grundgesetz ist „die Würde des Menschen unantastbar“. Dieses Grundrecht sollte auch über den Tod hinaus gelten. Leider scheint das in Mülheim nicht der Fall zu sein. Nachdem die Presse auf den Skandal aufmerksam wurde, reagierte die Stadtverwaltung mit einer Abdeckung des betroffenen Erdaushubs. Warum passierte das nicht schon früher? Ich sehe hier...